Reiseversicherungen

Passender Schutz auch im Urlaub

Wenn Sie eine Reise machen, denken Sie bitte an den passenden Versicherungsschutz!

Den Urlaub absagen oder in diesem krank zu werden, ist wohl ziemlich das Ärgerlichste, was passieren kann. Mit einem umfassenden Reiseversicherungsschutz können Sie den Urlaub in Ruhe auf sich zukommen lassen. Häufig geschehen vor und während des Urlaubs unvorhersehbare Dinge, die finanzielle Verluste mit sich bringen können. Vor allem Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte im Ausland können schnell teuer werden, daher gehört eine Auslandskrankenversicherung unbedingt ins Gepäck. 



Reiseschutz im Überblick

Reisekrankenversicherung

In der Regel umfasst die Reise-Krankenversicherung die folgenden Basisleistungen:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Einfache Zahnfüllungen
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • Ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat
  • Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland

 

Leistungsstarke Tarife bieten ein  umfangreicheres Leistungsspektrum an. 



Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten der Reise aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Versichert sind damit nur Ereignisse bis zum Reiseantritt. 



Reiseabbruchversicherung

Sie ist die Verlängerung der Reiserücktrittsversicherung bis zum Urlaubsende. Die Kosten für einen Abbruch, eine Unterbrechung oder einer verspäteten Rückkehr von der bereits begonnenen Reise werden erstattet. Die Voraussetzung ist, dass ein versicherter Abbruchgrund vorliegt. 



Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung schützt im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks während der Urlaubsreise. Der Versicherungsschutz unterliegt Einschränkungen für einzelne Gegenstände, je nach Versicherer. Per Definition sind alle auf der Reise mitgeführten Gegenstände des persönlichen Bedarfs als Reisegepäck eingeordnet. Ob diese im Koffer, am Körper oder in der Kleidung mitgeführt werden, ist hierbei irrelevant. Auch Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind in der Regel mitversichert. Eine Reisegepäckversicherung erstattet im Schadensfall eine zuvor festgelegte Versicherungssumme. Neben Beschädigung, Verlust und Diebstahl ist man auch bei verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks geschützt. In diesem Fall kann der Versicherte Ersatzeinkäufe bis zu einer vereinbarten Höhe tätigen. Die Reisegepäckversicherung ist für Geschäftsreisende besonders zu empfehlen (z. B. als Jahresvertrag). 



An folgenden Schutz sollten Sie auf jeden Fall denken!

Auslandskrankenversicherungen

Wichtig ist hier die Dauer der Reise und wo es hin geht. Sie benötigen besonderen Versicherungsschutz

für Reisen nach Kanada und die in die USA!

Reiserücktrittversicherungen

Diese Versicherung trägt die Kosten, wenn Sie Ihre Urlaubsreise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können!

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist je nach Anbieter nur direkt (maximal 5 Werktage) nach Reisebuchung möglich!


Situation gesetzlich Versicherter

Im Ausland wird man fast immer als Privatpatient behandelt. In einigen europäischen Ländern gibt es mittlerweile bereits Verrechnungsabkommen, wonach die dortigen Ärzte auch nach der deutschen Gebührenordnung abrechnen sollen. Leider tun dies viele nicht und im Notfall auf die Suche zu gehen, ist sicherlich auch keine Lösung. Außerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte über die europäische Krankenversicherungskarte nicht versichert. Ein Krankenrücktransport ist in keinem Fall über die GKV abgesichert. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich. 

Situation privat Versicherter

Sie sind grundsätzlich weltweit versichert, allerdings außerhalb von Europa, lt. Musterbedingungen nur für einen Monat. Das wichtige Thema „Rücktransport“ ist regelmäßig unzureichend oder gar nicht versichert. Außerdem würden im Ausland anfallende Kosten durch einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt nicht erstattet werden. Auch die Beitragsrückerstattung könnte dadurch gefährdet werden. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.