Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die beruflich andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie bietet umfassenden Schutz, wenn Ihr Kunde einen durch Sie verursachten finanziellen Schaden – einen sogenannten echten Vermögensschaden – erleidet. Dies kann im Einzelfall ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten.
Für viele freie Berufe ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.
Für viele freie Berufe ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater, Hausverwalter, Wirtschaftsprüfer oder – abhängig vom Bundesland – Architekten.
Auch viele Selbstständige in der Finanz- und Versicherungsbranche müssen für die Zulassung eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen, wie zum Beispiel der Versicherungsvermittler nach §34d GewO oder der Immobilienkreditvermittler nach §34i GewO.
Doch auch bei anderen Berufszweigen aus der Dienstleistungsbranche verlangen Kunden häufig den Nachweis einer Versicherung im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht bevor sie einen Auftrag vergeben. Eine Absicherung lohnt sich in jedem Fall!
Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert Ihr berufliches Risiko, einen finanziellen Schaden oder entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Kunden zu verursachen.
Haftungsgrundlage ist hierbei die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Pflicht. Grundsätzlich darf jedoch der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit, also ein berufliches Versehen, entstanden sein. Darüber hinaus reguliert die Vermögensschadenhaftpflicht nicht nur begründete Haftpflichtansprüche – sie wehrt auch unbegründete Haftpflichtansprüche ab (passiver Rechtsschutz im Rahmen der Schadenabwehr).