Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist allen Unternehmern und Freiberuflern zu empfehlen. Jederzeit kann aus Geschäftsbeziehungen - beispielsweise zu Mitarbeitern oder Vermietern - ein Rechtsstreit entstehen, dessen Kosten die Firma finanziell stark belasten kann. Zudem können im Arbeitsalltag Fehler passieren, die bisweilen sogar eine Strafverfolgung (z.B. in steuerrechtlichen Dingen) nach sich ziehen.
Die Rechtsschutzversicherung für Unternehmen reduziert ein eventuelles Kostenrisiko im Streitfall.
Die Rechtsschutzversicherung für Ihr Gewerbe oder Ihre freie Tätigkeit können Sie als eigenständige Verträge oder – wenn Sie mehrere Bereiche absichern möchten – als Kombiprodukt abschließen. Basis ist der allgemeine Baustein Firmenrechtsschutz. Unter anderem sind hier Streitigkeiten vor Finanzgerichten regulär mitversichert (Steuerrechtsschutz).
Ein Beispiel: Das Finanzamt erkennt betriebliche Sonderausgaben nicht in voller Höhe an. Zudem sind Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt (Sozialrechtsschutz).
Ein Beispiel: Es werden Regressansprüche gegen Sie geltend gemacht.
Sie können Ihren Basis-Firmenrechtsschutz jederzeit optional um einzelne Bausteine erweitern.
Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung kommt im Allgemeinen für die Kosten aus allen Phasen und Instanzen eines Rechtsstreits auf.
Dies beginnt bei einer anwaltlichen Erstberatung, im nächsten Schritt wird in der Regel eine außergerichtliche Einigung angestrebt.
Kommt es tatsächlich zum Prozess, übernimmt der Gewerberechtsschutz für Ihr Unternehmen die:
Ob die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit von der Versicherung übernommen werden, hängt vom beantragten Leistungsumfang ab. Sie haben bei Abschluss der gewerblichen Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz mittels verschiedener Gewerberechtsschutz-Module individuell zusammenzustellen.
ON TOP: Beratungsservice bei Rechtsfragen
Viele Anbieter der Firmenrechtsschutzversicherung stellen zudem einen telefonischen Rechtsberatungsservice zur Verfügung:
Zu firmenrechtlichen Fragen geben Juristen Auskunft. Teilweise kann die Beratung auch vorsorglich genutzt werden, zum Beispiel wenn sich eine Klage lediglich anbahnt.