Die Maschinenversicherung bietet umfassenden Schutz bei unvorhergesehenen Schäden an Maschinen und Anlagen Ihres Unternehmens. Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe, die über große Maschinen oder einen Fuhrpark verfügen, sollten sich deshalb mit dem Abschluss einer Maschinenversicherung befassen. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn Schäden an den Maschinen die Existenz bedrohen könnten, weil teure Maschinen nach einem Schadensfall neu angeschafft werden müssen.
Eine Versicherung für Maschinenschäden ist zum Beispiel Bauhandwerkern mit vielen teuren Baustellenmaschinen anzuraten – aber auch für jedes andere Unternehmen, das in großem Umfang hochwertige Maschinen und Anlagen besitzt. In der Landwirtschaft wird die Maschinenversicherung sehr häufig abgeschlossen.
Wichtig: Wenn die Maschine kreditfinanziert ist, wird eine Maschinenversicherung mitunter vom Kreditgeber verlangt.
Voraussetzung für den Abschluss einer Maschinenversicherung ist, dass es sich um betriebsfertige Maschinen aus einer Serienproduktion handelt. Darüber hinaus müssen die Geräte regelmäßig gewartet werden. Sie dürfen zudem nur für Tätigkeiten verwendet werden, für die die Maschine vorgesehen ist.
In der Maschinenversicherung sind zwei Arten von Maschinen versicherbar:
1. Fahrbare Maschinen (transportabel)
landwirtschaftliche (Zug-)Maschinen, Bagger, Gabelstapler, Kräne, Planierraupen und andere Baumaschinen
2. Stationäre Maschinen
Fräsen, Waagen, Verpackungsmaschinen, Waschanlagen, Hebebühnen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen etc.
Bei Maschinenversicherungen gilt eine sogenannte Allgefahrendeckung bzw. All-Risk-Deckung. Das bedeutet, alle Schadensszenarien, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind durch die Versicherung abgedeckt.
Versicherte Schäden für fahrbare und stationäre Maschinen:
Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus
Konstruktions- oder Materialfehler
Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung