Rückendeckung für Führungsorgane sowie das Unternehmen selbst: mit der D&O-Versicherung
Ob Aufsichtsrat, Vorstand oder Geschäftsführer – trotz Fachkompetenz, Erfahrung und genauester Planung können Fehlentscheidungen nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Die Managerhaftpflichtversicherung, auch D&O-Versicherung, Geschäftsführerhaftpflichtversicherung oder Organhaftpflicht genannt schützt umfassend, sollte es aufgrund von Fehlern zu einer Schadensersatzforderung kommen. Die D&O-Versicherung kann als eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung angesehen werden. „D&O“ steht dabei für „Directors and Officers“ (zu Deutsch „Vorstände und Aufsichtsräte“) und ist eine eigene Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Manager und ähnliche Unternehmensorgane zur Absicherung echter Vermögensschäden. Sie berücksichtigt das erhöhte Risiko von Führungskräften aufgrund der obligatorischen Managerhaftung in Folge einer Pflichtverletzung.
Führungskräfte unterschätzen oft die Bandbreite ihrer persönlichen Haftungsrisiken. Eine D&O-Versicherung ist für sie unverzichtbar, denn:
Der Haftungsbereich einer D&O-Versicherung deckt den gesamten Verantwortungsbereich ab, den Leistungsorgane und leitende Angestellte in ihrer Position wahrnehmen. Dabei werden zwei mögliche Schadenszenarien unterschieden:
1. Innenhaftung
Die meisten Schadensfälle betreffen die Haftung von Geschäftsführern gegenüber ihrem eigenen Unternehmen. Man spricht hier auch von der sogenannten "Innenhaftung".
Dabei handelt es sich zum Beispiel um Fehleinschätzungen interner Unternehmensrisiken oder unangemessene Entscheidungen zu Investitionen.
Die Managerhaftpflichtversicherung sichert Manager und Entscheidungsträger deshalb grundsätzlich gegen Ansprüche ab, die intern gegen sie geltend gemacht werden. Zum Beispiel dann, wenn das Unternehmen aufgrund einer falschen Entscheidung des Managements weniger effizient ist oder Einkommenseinbußen hinnehmen muss.
2. Außenhaftung
Muss ein Manager aufgrund einer Fehlentscheidung gegenüber Dritten (Personen außerhalb des eigenen Unternehmens) haften, spricht man von der sogenannten Außenhaftung. Zu den möglichen Anspruchstellern zählen unter anderem:
Eine D&O-Versicherung gibt die nötige Sicherheit, wenn es durch das Handeln oder auch Unterlassen einer Handlung der Unternehmensleitung zu Vermögensschäden Dritter kommt.