Haftpflicht für Eigentümer und Haus- und Grundstücksbesitzer

Als Eigentümer von vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhäusern können Sie sich über laufende Mieterträge freuen. Allerdings tragen Sie auch das Haftungsrisiko, wenn ein Sturm einen Dachziegel auf das Auto vom Nachbarn weht oder ein Fußgänger ausrutscht.


Eigentümer Haftpflichtversicherung - Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer
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Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer (Eigentümerhaftpflicht genannt), deckt Schadenersatzkosten ab, die durch unzureichende Beachtung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht (z.B. mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege, ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte) sowie der Verletzung Instandhaltungspflicht (z.B. herabfallende Dachziegel) entstanden sind.


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Das Risiko

Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das bedeutet, der Schadenverursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen. Das kann, wenn Fußgänger oder Radfahrer geschädigt werden schnell passieren und Ihre Existenz gefährden, denn Sie haften wenn es sein muss ein Leben lang!

 

Nur Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundeigentümer - kurz Eigentümerhaftpflicht sichert Sie gegen diese Risiken ab. Auch bei unberechtigten Ansprüchen hilft die Haftpflichtversicherung mit passivem Rechtsschutz, um diese Ansprüche gegen Sie abzuwehren!



Sinnvoll?

Als Eigentümer eines Hauses oder eines Gebäudes, das Sie selbst nicht nutzen, sondern vermieten, reicht eine Absicherung über die private Haftpflichtversicherung nicht aus.

 

Haus- oder Grundbesitzer benötigen eine zusätzliche Absicherung gegen Schadenersatzansprüche Dritter. Kommt es auf Ihrem Grundstück zu einem Unfall und ein Dritter erleidet dabei Schaden, können Sie als Grundbesitzer für diesen haftbar gemacht werden – selbst wenn Sie nicht direkt für den Schaden verantwortlich sind!

 

Als Eigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich das Grundstück und alle darauf befindlichen Gebäude in einem einwandfreien Zustand befinden (Instandhaltungspflicht). Ein bekanntes Beispiel ist ein im Winter nicht von Schnee und Eis beräumter oder nicht gestreuter Weg zum Hauseingang oder zur Mülltonne.  Hierbei spricht man von der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

 

Durch Verletzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters könnten beispielsweise Dachziegel vom Dach herunterfallen und Mieter oder Passanten schwer verletzen.

 

Auch als Eigentümergemeinschaft ist es ratsam, eine Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Durch eine gemeinschaftliche Police sind auch Schäden in Bereichen abgesichert, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen sind. Verletzt sich beispielsweise ein Besucher im Treppenhaus aufgrund eines nicht defekten Treppengeländers, so springt die Versicherung ein.

 

Auch als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sind Sie dafür verantwortlich, dass dort niemand zu Schaden kommt. Ist keine Bebauung geplant oder steht der genaue Zeitpunkt des Baubeginns noch nicht fest, sollten Sie eine Haftpflichtversicherung für Eigentümer abschließen.



Die Absicherung

Die Haus- und Grundeigentümer Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder Instandhaltungspflichten anderen zufügen, und das, sofern notwendig, auch in Millionenhöhe. Der Grundschutz deckt

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Zudem bietet Ihnen die Privathaftpflicht einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das heißt, sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie ab – falls erforderlich auch vor Gericht. 

Gerade Personenschäden können sehr hohe Kosten, etwa für Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld, einen behindertengerechten Wohnungsumbau und der Ausgleich des Verdienstausfalls als Folge haben. 

 

Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro sind Basisabsicherung!

Empfehlenswert sind 10 Mio. Euro Deckung.



Expertentipp von Makler Putzmann

Betriebskosten

Ein Vorteil der Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer ist, dass Sie als Vermieter die Kosten nicht allein tragen müssen.

 

Laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind Sie dazu berechtigt, die Versicherungsbeiträge als Nebenkosten auf Ihre Mieter umzulegen.